Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

PPHU WOJCIECH GRALA



§ 1.

Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) sind Bestandteil der Verträge, die

zwischen Wojciech Grala, der sein Unternehmen unter dem Namen PPHU betreibt

Wojciech Grala, mit Sitz in Wola Zaradzyńska (95 - 054 Ksawerów) in der ul. Chmielna 4,

NIP: 7311005411, REGON: 471061985 (im Folgenden: "Verkäufer") und die Käufer der von ihm angebotenen Produkte (im Folgenden: "Kunde").

(im Folgenden: "Kunde"), die zusammen als "Parteien" bezeichnet werden, und legen die Grundsätze der

der Vertragserfüllung. 2.

(2) Die AGB gelten nicht im Verhältnis:

(a) mit Verbrauchern im Sinne von Artikel 221.

Zivilgesetzbuch;

b) mit natürlichen Personen, die einen Vertrag abschließen, der in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit steht, wenn sich aus dem Inhalt dieser

geschäftlichen Tätigkeit, wenn sich aus dem Inhalt des Vertrages ergibt, dass er für diese Person nicht beruflicher Natur ist

beruflicher Charakter, der sich insbesondere aus dem Gegenstand der von dieser Person ausgeübten geschäftlichen Tätigkeit ergibt

Geschäftstätigkeit, die auf der Grundlage der Bestimmungen des Centralna

Register und Informationen über die gewerbliche Tätigkeit. 3.

3. Die AGB gelten in vollem Umfang für die Erfüllung von Verträgen, es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus dem

Vereinbarung, die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit geschlossen wurde.

null und nichtig.

(4) Die vom Kunden verwendete Vertragsvorlage ist nur in dem Umfang gültig, in dem der

Verkäufer ihr schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit zugestimmt hat. W

Im Übrigen gelten die AGB, und Bedingungen, die nicht mit den nachfolgenden Bestimmungen übereinstimmen, sind für den Verkäufer nicht verbindlich.

Die nachstehenden Bestimmungen sind für den Verkäufer nicht verbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2.

Bedingungen des Vertragsabschlusses

Alle Preislisten, Anzeigen, Ankündigungen, Kataloge und andere Materialien und Informationen des Verkäufers,

die sich an die Öffentlichkeit oder an Einzelpersonen richten, stellen eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar und sind

stellen kein Angebot im Sinne von Artikel 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. 2.

(2) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den angebotenen Produkten vorzunehmen.

Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. 3.

3. Die Veröffentlichung von Informationen über das Produkt auf der Website oder in Preislisten, Anzeigen,

Werbungen, Katalogen und anderen Materialien und Informationen des Verkäufers ist nicht gleichbedeutend mit der Verfügbarkeit des Produkts.

gleichwertig mit der Verfügbarkeit des Produkts beim Verkäufer. 4.

(4) Die auf der Website oder in Preislisten, Anzeigen, Werbungen, Katalogen und anderen Materialien und Informationen des Verkäufers enthaltenen Produktspezifikationen,

Werbungen, Katalogen und anderen Materialien und Informationen des Verkäufers sind nur indikativ.

nur annähernd. 5.

(5) Die verbindliche Bestätigung der technischen Daten durch den Verkäufer an den Kunden kann in

schriftlicher oder dokumentarischer Form, auch per E-Mail, erfolgen. 6.

(6) Die stillschweigende Annahme des Angebots des Kunden durch den Verkäufer ist ausgeschlossen.

(7) Der Vertrag wird ausschließlich in den folgenden Formen geschlossen:

(a) durch die Unterzeichnung der Vertragsurkunde durch die Parteien;

b) durch die Bestätigung der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer in schriftlicher oder

Dokument, auch per E-Mail;

c) durch die Lieferung des Verkäufers gemäß der vom Kunden erteilten Bestellung

Kunden.

(8) Der Vertrag umfasst alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer getroffen werden.

Der Vertrag umfasst alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vor seinem Abschluss getroffen wurden, insbesondere auch im Rahmen von Vorverhandlungen.

(9) Eine notwendige Bedingung für die Erfüllung des Vertrages ist das Vorhandensein von Vermögenswerten des Kunden.

Vermögen des Kunden, das es ihm ermöglicht, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.

Vereinbarung.

Hat der Verkäufer den begründeten Verdacht, dass die finanzielle Lage des Kunden

Vermögen des Kunden Zweifel an der Fähigkeit des Kunden aufkommen lässt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, kann der

aus dem Vertrag zu erfüllen, kann der Verkäufer die Lieferungen zurückhalten,

dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung der Leistung durch den Kunden zu setzen

Gleichzeitig mit der Lieferung der Produkte kann der Verkäufer dem Kunden eine angemessene

Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen zu leisten.

(11) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nichtig.

§ 3.

Preis und Zahlungsbedingungen

(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die in Preislisten, Anzeigen, Katalogen und sonstigen Informationen des Verkäufers angegebenen Preise jederzeit zu ändern.

Preislisten, Anzeigen, Ankündigungen, Katalogen und sonstigen Informationen des Verkäufers angegebenen Preise jederzeit zu ändern. 2.

(2) Die angegebenen Preise sind Bruttopreise.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten, ohne die Unterschrift des

Unterschrift des Verkäufers.

(4) Der Zeitpunkt der Zahlung der vertraglich geschuldeten Beträge wird einseitig vom

Verkäufer in der von ihm ausgestellten Umsatzsteuerrechnung festgelegt, es sei denn, die Zahlungsfrist

Der Zahlungstermin ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Inhalt des geschlossenen Vertrages. 5.

(5) Die in der Mehrwertsteuerrechnung angegebene Zahlungsfrist darf nicht länger als 30 Tage sein.

6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Kunden Vorauszahlung zu verlangen.

(7) Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers mit fälligen Beträgen

hat der Verkäufer neben anderen Rechten aus dem Vertrag und den gesetzlichen

und den gesetzlichen Bestimmungen, das Recht,:

(a) dem Kunden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen im Handelsverkehr zu berechnen

Verzugszinsen bei Handelsgeschäften;

b) vom Kunden eine Entschädigung für die Kosten der Forderungseintreibung gemäß dem

dem Inhalt des Gesetzes vom 8. März 2013 zur Verhinderung von übermäßigen Verzögerungen im

Handelsgeschäften;

c) alle seine Dienstleistungen gegenüber dem Kunden unverzüglich einzustellen, einschließlich

Lieferungen im Rahmen anderer Verträge und die Verweigerung der Annahme von Aufträgen, bis

Zahlung mit Zinsen. Alle Kosten und Risiken im Zusammenhang mit

Kosten und Risiken, die mit der Zurückhaltung von Produktlieferungen verbunden sind, wie z.B. Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Kunden.

Die Kosten für den Transport der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4.

Freigabe des Produkts und Gefahrübergang

Das Produkt wird vertragsgemäß zum Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder der Abholung durch den Kunden geliefert.

Abnahme durch den Kunden.

Die Art des Versands und der Verpackung des Produkts liegt im Ermessen und der Erfahrung des

des Verkäufers. 3.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.


§ 5.

Liefertermin und -bedingungen

Die Erfüllungsfrist des Vertrages beginnt ab dem im Vertrag angegebenen Datum oder ab dem Datum der

Auftragsbestätigung des Auftraggebers durch den Verkäufer.

(2) Die Termine für die Erfüllung des Vertrages sind indikativ und werden vom Verkäufer oder vom Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände festgelegt.

von den Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände festgelegt. 3.

Der vereinbarte Termin für die Erfüllung des Vertrages ist nur dann verbindlich, wenn er sich

er sich unmittelbar aus dem Inhalt des Vertrages oder der Auftragsbestätigung ergibt. 4.

(4) Die Frist für die Erfüllung des Vertrages wird gehemmt:

(a) für die Zeit, in der die Parteien die erforderlichen Vorkehrungen für die Erfüllung des Vertrages treffen;

b) für den Zeitraum, in dem die Parteien die erforderlichen Vorkehrungen treffen und die Probleme lösen

technischen Fragen;

c) bis der Verkäufer die vereinbarte Vorauszahlung erhält.

(5) Steht der Termin für die Erfüllung des Vertrages fest, so führt die Aussetzung der im vorstehenden Absatz genannten Frist

(5) Wurde der Termin für die Erfüllung des Vertrags festgelegt, so hat die Aussetzung der im vorstehenden Absatz genannten Frist zur Folge, dass die Frist für die Erfüllung des Vertrags verlängert wird.

(5) Wurde die Frist für die Erfüllung des Vertrags auf ein bestimmtes Datum festgesetzt, so ist die Frist für die Erfüllung des Vertrags

6.

Die Erfüllungsfrist des Vertrages wird in angemessener Weise unterbrochen aufgrund von:

(a) Höhere Gewalt gegen den Verkäufer oder seine Unterlieferanten;

(b) Lieferschwierigkeiten, die der Verkäufer nicht vorhersehen konnte;

(c) Probleme mit der Stromversorgung;

(d) Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Rohstoffen;

(e) Unterbrechung der Kommunikation;

(f) behördliche Entscheidungen.

(7) Die Frist für die Erfüllung des Vertrages ist eingehalten, wenn innerhalb dieser Frist:

(a) die Freigabe des Produkts im Sinne von § 4 erfolgt ist;

b) der Verkäufer dem Kunden mitgeteilt hat, dass das Produkt versandbereit ist, der Versand aber

aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt wurde.

8. Die Lieferung von Produkten kann in Teillieferungen erfolgen.

§ 6.

Rückgabe von Produkten

Der Kunde kann die gelieferten Produkte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers unter Androhung der Unwirksamkeit zurückgeben.

Verkäufer schriftlich unter Androhung der Ungültigkeit ausgedrückt. Im Falle einer Zustimmung

einer Rücksendung sind alle mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen.

(2) Die Rückgabe von Produkten ist zulässig, sofern die Produkte neu sind,

unbenutzt und in der Originalverpackung verpackt sind. Die Verpackung

Die Verpackung darf nicht beschädigt sein und keine vom Kunden oder von Dritten angebrachten Markierungen enthalten.

Dritte.

§ 7.

Garantie

(1) Der Verkäufer haftet dem Auftraggeber für Mängel der Produkte im Rahmen der Gewährleistung mit den

nachstehend beschriebenen Vorbehalten. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung

weitergehende Haftung des Verkäufers als in den nachfolgenden Bestimmungen vorgesehen ist, ist ausgeschlossen. 2.

Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die erhaltenen Produkte auch dann zu zahlen, wenn

Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die erhaltenen Produkte auch im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zu zahlen. 3.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Lieferdatum zu untersuchen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt zu untersuchen. Innerhalb dieser Frist ist er verpflichtet

innerhalb dieser Frist dem Verkäufer festgestellte Mängel mitzuteilen. Die Mitteilung an den Verkäufer hat

Die Anzeige an den Verkäufer hat schriftlich oder in einem Schriftstück zu erfolgen. 4.

(4) Im Falle der Lieferung von Produkten durch einen Spediteur, Der Kunde ist verpflichtet

die Verpackung und die Produkte auf Transportschäden zu überprüfen.

Transportschäden aufweisen. Wenn die Verpackung oder die Produkte beschädigt sind

Wenn die Verpackung oder die Produkte beschädigt sind, hat der Kunde das Recht, die Annahme der Sendung zu verweigern, indem er ein Schadensprotokoll mit einem Vertreter der

Der Kunde hat das Recht, die Annahme der Sendung zu verweigern, indem er zusammen mit einem Vertreter des Beförderers einen Schadensbericht erstellt.

des Frachtführers. Die Untersuchung der Sendung beim Empfang ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erhebung von

Voraussetzung für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Kunden wegen Beschädigung oder Verlust der Sendung auf dem Transport. 5.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn versteckte Mängel

verdeckte Mängel der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach ihrer Entdeckung.

Die Mitteilung an den Verkäufer hat schriftlich zu erfolgen.

(6) Unterlässt es der Kunde, dem Verkäufer die Mängel innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen anzuzeigen, so verliert der Kunde seine Rechte aus dem Eigentum an der Ware.

Der Kunde verliert die Rechte aus der Gewährleistung. 7.

(7) Der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der Gewährleistung, wenn der Mangel nach Ablauf von 1 Jahr ab dem Datum des Erhalts des Produkts festgestellt wird.

1 Jahr ab dem Datum des Erhalts des Produkts.

(8) Das Recht des Kunden auf Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt.

(8) Das Recht des Kunden, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, ist ausgeschlossen, wenn zwischen dem gelieferten Produkt und der Produktbeschreibung im Vertrag oder der Produktbeschreibung im Vertrag nur unwesentliche Abweichungen bestehen.

Produktbeschreibung im Vertrag oder eine nicht nur unerhebliche Einschränkung der Eignung, Beschaffenheit oder Qualität des Produkts

im Zusammenhang mit der Verbesserung des Produkts. 9.

(9) Der Verkäufer haftet nicht für Produktfehler, die durch Handlungen Dritter oder durch die

Einwirkung chemischer Stoffe. Der Verkäufer haftet auch nicht für Produktmängel

die durch eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an den Produkten durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.

durch den Kunden oder Dritte.

Sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden berechtigt, kann der Verkäufer anstelle des mangelhaften Produkts ein neues Produkt liefern oder es an den Kunden zurücksenden.

anstelle des mangelhaften Produkts ein neues Produkt liefern oder dem Kunden den für das Produkt gezahlten Preis erstatten,

das mangelhafte Produkt zu übernehmen. Wahl der Erfüllungsart einer berechtigten Reklamation

Der Verkäufer wählt die Art und Weise der Erfüllung einer berechtigten Reklamation. 11.

(11) Die Kosten für den Ersatz des Produkts werden vom Verkäufer getragen, mit der Maßgabe, dass:

(a) der Verkäufer nur die Kosten für die Lieferung des neuen Produkts an den Lieferort des

ursprünglich gelieferten Produkts;

b) Der Verkäufer trägt nicht die mit dem Austausch des Produkts verbundenen zusätzlichen Kosten, wie

wie z.B.: Transport von defekten, reparierten oder neuen Produkten, Entsorgung von

Entsorgung, Reise und Reisezeit.

(12) Erweisen sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers als unbegründet, kann der Verkäufer vom

Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Ansprüche des Auftraggebers entstanden sind, zu erstatten.

Die Kosten für die Bearbeitung der Ansprüche des Auftraggebers werden vom Verkäufer getragen.

§ 8.

Gewährleistung

Der Verkäufer gewährt dem Kunden eine Garantie für die gelieferte Ware. Der Verkäufer garantiert, dass

die gelieferte Ware den Anforderungen an die Qualität der Verarbeitung und der verwendeten Materialien entspricht

und wie vorgesehen funktionieren.

Die Gewährleistungsfrist für die vom Verkäufer angebotenen Produkte wird ab der Lieferung an den Kunden berechnet.

Die Gewährleistungsfrist für die vom Verkäufer angebotenen Produkte berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden und beträgt 12 Monate. 3.

(3) Die Garantie gilt für das Gebiet der Republik Polen.

(4) Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die auf in den Produkten liegende Gründe zurückzuführen sind.

Die Haftung des Verkäufers im Rahmen der Garantie gilt nur für Mängel, die durch die Produkte verursacht wurden. 5.

Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf

a) mechanische Beschädigung der Oberfläche oder der Komponenten der Produkte;

a) mechanische Beschädigung der Oberfläche oder der Bestandteile der Produkte; b) Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen;

c) Schäden an den Produkten, die auf Manipulationen an den Produkten zurückzuführen sind;

d) Schäden an den Produkten, die auf eine Lagerung der Produkte unter ungeeigneten Bedingungen zurückzuführen sind; e) Schäden an den Produkten, die auf eine Lagerung der Produkte unter ungeeigneten Bedingungen zurückzuführen sind.

(d) Schäden an den Produkten, die auf eine Lagerung unter ungeeigneten Bedingungen zurückzuführen sind;

e) Schäden an Komponenten der Produkte, die auf Verschleiß bei normalem Gebrauch zurückzuführen sind.

normalen Gebrauch. 6.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Geltendmachung eines Garantieanspruchs zu prüfen, ob ein Produktfehler unter die Garantie fällt.

bevor er einen Garantieanspruch geltend macht.

(7) Ein Gewährleistungsanspruch kann wie folgt geltend gemacht werden:

(a) in Form einer schriftlichen Reklamation;

b) in Form einer elektronischen Nachricht, die an die E-Mail-Adresse

zamowienia@grala.com.pl;

c) in Form einer Reklamationsmeldung über das Kontaktformular auf der

Website: https://www.grala.com.pl/kontakt/;

8 Die Reklamation muss folgende Angaben enthalten:

(a) Angaben zum Kunden (Name, Anschrift des Kunden, Kontakttelefonnummer und E-Mail-Adresse des Kunden);

b) Datum der Reklamation;

c) Code und Name sowie Menge des reklamierten Produkts;

d) Nummer des Kaufbelegs (Mehrwertsteuerrechnung, WZ-Dokument);

e) Beschreibung des Schadens und Fotos des Schadens;

f) Beschreibung der Umstände, unter denen der Schaden entstanden ist.

Die Reklamation sollte sofort nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach dem Kaufdatum eingereicht werden.

(9) Die Mängelrüge muss unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach diesem Zeitpunkt erfolgen. Die Nichteinhaltung der angegebenen Fristen hat zur Folge, dass

Der Kunde verliert seine Garantieansprüche.

Wenn sich herausstellt, dass ein Mangel aus Gründen vorliegt, die in der Natur des Produkts liegen,

verpflichtet sich der Verkäufer, nach seinem Ermessen eine der folgenden Leistungen zu erbringen

Leistungen:

(a) Ersatz des Produkts durch ein neues, mangelfreies Produkt;

b) Austausch des Produkts gegen ein ähnliches Produkt;

c) Rückerstattung des für das Produkt gezahlten Preises.

Der Verkäufer verpflichtet sich, auf die angenommene Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang zu antworten.

Der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation zu antworten. 12.

(12) Im Falle einer berechtigten Reklamation verpflichtet sich der Verkäufer, den Mangel schnell und effizient zu beheben, indem das Produkt durch ein neues ersetzt wird.

(12) Im Falle einer berechtigten Reklamation verpflichtet sich der Verkäufer, den Mangel schnell und effizient zu beheben, indem er das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamation durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt.

Datum des Erhalts des fehlerhaften Produkts. Falls das beworbene Produkt nicht im

Lager des Verkäufers, wird das Produkt innerhalb von 60 Tagen ersetzt.

60 Tage.

Wenn der Verkäufer nicht über ein identisches Produkt wie das reklamierte verfügt, kann er es nach eigenem Ermessen innerhalb von 60 Tagen ersetzen.

Wenn der Verkäufer kein identisches Produkt zu dem beanstandeten Produkt hat, kann das Produkt gegen ein ähnliches Produkt (in ähnlicher Ausführung) ausgetauscht werden.

Das reklamierte Produkt kann gegen ein ähnliches Produkt (ähnlich in Stil, Funktion und Preis wie das reklamierte Produkt) aus dem aktuellen Angebot des Verkäufers ausgetauscht werden.

(in Stil, Funktion und Preis dem beanstandeten Produkt ähnlich) aus dem aktuellen Angebot des Verkäufers oder eine Rückerstattung des für das Produkt gezahlten Preises.

Entscheidet sich der Kunde für eine Rückerstattung des für das Produkt gezahlten Preises, erfolgt die Rückerstattung per Banküberweisung auf das Bankkonto des Verkäufers.

Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Bankkonto. 15.

15. Das ausgetauschte Produkt oder die ausgetauschten Teile des Produkts gehen in das Eigentum des

Verkäufers. 16.

(16) Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, kann der Verkäufer vom Kunden die Erstattung aller ihm entstandenen Kosten verlangen.

Der Verkäufer hat alle Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Garantieansprüchen entstanden sind.

Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen.

(17) Durch die Garantie werden die vom Gesetzgeber gewährten Rechte des Kunden nicht ausgeschlossen, beschränkt oder ausgesetzt.

Gesetzgebers, die sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

§ 9.

Umfang der Haftung des Verkäufers

Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages haftet der Verkäufer nur für Schäden, die

Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Weitere Haftung

Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat eine zusätzliche vertragliche Gewährleistungshaftung schriftlich übernommen.

Haftung schriftlich übernommen hat. 2.

Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die dem Kunden entstehen, ist auf den Wert des

Vertrags, dessen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung den Schaden verursacht hat,

gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund die Haftung des Verkäufers besteht. 3.

(3) Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers.

§ 10.

Schlussbestimmungen

Auf diese AGB und Verträge findet polnisches Recht Anwendung. In dem durch die AGB und Verträge nicht geregelten Bereich

GTS oder Verträgen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. 2.

(2) Für Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind die polnischen Gerichte zuständig. Das zuständige Gericht für

Zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige ordentliche Gericht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. 3.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. 4.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AVB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen der AVB sind so auszulegen, dass der

Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung der AVB weitestgehend zu erreichen.